Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)

digitalsprung GmbH
Gladbacher Str. 31A
52525 Heinsberg

Hinweis zur geschlechtergerechten Sprache

Zur besseren Lesbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Personenbezeichnungen und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die gewählte Sprachform dient ausschließlich der Vereinfachung, sowie der eindeutigen Verständlichkeit und beinhaltet keine Wertung. Unabhängig von der verwendeten Form werden alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen und respektiert.

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten ohne Einschränkung für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge und Leistungen, welche zwischen der digitalsprung GmbH (nachfolgend digitalsprung genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossen und vereinbart werden.

Bei Beauftragung stimmt der Kunde der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung der AGB entweder mit Unterzeichnung eines Vertrags oder durch Annahme eines Angebots (nachfolgend Auftragsdokumente genannt) zu. Die AGB sind somit jederzeit als grundlegende Rahmenvereinbarung für Aufträge bzw. zu erbringende Leistungen anzusehen und sind fester Bestandteil der Auftragsdokumente.

Wurden im Einzelfall individuelle Vereinbarungen zwischen digitalsprung und Kunde für eine definierte Geschäftsbeziehung oder einen einzeln Auftrag getroffen, sind diese Bedingungen bzw. Absprachen in Form eines Vertrags zusätzlich zu diesen AGB festgeschrieben. Der Vertrag ist dann entsprechend als erstes ausschlaggebend, für alles Übrige gelten weiterhin uneingeschränkt die AGB.

Sonstige Erklärungen, wie beispielsweise eine Fristsetzung, eine Mängelanzeige, eine Rücktrittserklärung oder jegliche andere Form von Reklamation, müssen unabhängig von allen Regelungen oder Vereinbarungen immer gesondert ausdrücklich in Schriftform mitgeteilt bzw. angezeigt werden.

2. Vertragsschluss

Der Kunde hat die Möglichkeit per Email, Webseite, telefonisch oder mündlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend auch Anfrage genannt) an digitalsprung zu stellen. Die Angebotsanfrage stellt kein Angebot dar und digitalsprung bleibt es zu jedem Zeitpunkt frei, diese anzunehmen, abzulehnen oder insgesamt zu beantworten.

Wenn ein Angebot seitens digitalsprung entsprechend auf die Anfrage des Kunden erstellt wird, unterbreitet digitalsprung dem Kunden dieses entweder per Email oder einem cloudbasierten Softwaredienst (z.B. PandaDoc oder Adobe Acrobat Sign) zur Unterzeichnung. Die Gültigkeit des Angebots ist entsprechend gesondert auf oder in dem Angebotsschreiben ausgewiesen.

Angebote über Leistungen oder jegliche Form von Auftragsbearbeitung, welche digitalsprung dem Kunde unterbreitet oder anbietet, sind zu jederzeit freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Als Grundlage für die Erbringung von Leistungen oder das Durchführen eines Auftrags von digitalsprung dient zu jedem Zeitpunkt die Annahme des Angebots durch den Kunden. Dem Kunden stehen dafür die hier beschriebenen und definierten Kommunikationswege zur Verfügung. Nach erfolgreicher Zahlung des Kunden auf die Abschlagsrechnung (falls die Projektsumme in eine Abschlags- und eine Schlussrechnung aufgeteilt wird) oder der Vorausrechnung, vereinbart digitalsprung mit dem Kunden einen Kick-off-Termin. Das Projekt beginnt mit der Durchführung des gemeinsamen Kick-Off Meetings. Jede Änderung oder Ergänzung der Auftragsdokumente, sprich im Bezug auf die Bestandteile oder des Leistungsumfangs, muss in Schriftform erfolgen. Die dadurch ggf. entstehende Mehrkosten trägt ausschließlich der Kunde, insbesondere für die Änderung des Leistungsumfangs.

Ereignisse höherer Gewalt (wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege und kriegsähnliche Ereignisse, Terroranschläge, Epidemien und Pandemien, Regierungsmaßnahmen, Soziale Unruhen, Technologische oder menschliche Katastrophen) berechtigen digitalsprung, die Leistungserbringung oder das Durchführen eines Auftrags gegenüber dem Kunden zu pausieren. Die Dauer der Behinderung und eine im Anschluss angemessene Anlaufzeit sind hierfür entscheidend bzw. Grundlage für den zeitlichen Umfang der Pausierung.

Entsprechend der Kundenpflege und dem eigenen wirtschaftlichen Interesse informiert digitalsprung umgehend bzw. schnellstmöglich den Kunden über ein Ereignis von höherer Gewalt und dessen Dauer. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber digitalsprung entsteht daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine oder Ereignisse nicht eingehalten werden können oder nicht eintreten.

Die hier allgemein festgelegten Regelungen gelten auch für Angebotsanfragen, wenn bereits laufend Leistungen seitens digitalsprung an den Kunden erbracht werden, bzw. auch während eines laufenden Auftrags.

4. Fahrtkosten

Notwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, sofern diese anfallen. Die Abrechnung erfolgt mit 0,60 Euro (zzgl. MwSt. = 0,71 Euro) pro gefahrenen Kilometer eines Mitarbeiters oder einer von digitalsprung besonders beauftragen Person. Diese Abrechnung entfällt, wenn dies in den Auftragsdokumenten anders vereinbart wurde. Die Berechnung läuft ab Standort des Mitarbeiters oder einer von digitalsprung beauftragten Person und zurück.

5. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, mit Annahme des Angebots eine Anzahlung von 50% des gesamten Auftragsvolumens in Euro gegen Rechnungsstellung zu leisten. Es sei denn, es werden ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart. Die Restzahlung von 50% wird gesondert innerhalb von 60 Tagen in Rechnung gestellt. Die Leistungserbringung bzw. Bearbeitung eines Auftrags beginnt frühestens nach Zahlungseingang des jeweiligen Rechnungsbetrags.

Es gilt die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders schriftlich oder vertraglich geregelt, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug und es können jeweils die gesetzlichen Regelungen bzgl. Verzug, Säumnis, Verzugszinsen oder Fälligkeitszinsen geltend gemacht werden.

6. Stornierung von Aufträgen

Sollte der Kunde einen Auftrag stornieren, abbrechen oder die Bedingungen für die Leistungserstellung ändern, übernimmt der Kunde die Verantwortung für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden. Dies gilt besonders für bereits begonnene Arbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 75% des gesamten Auftragsvolumens zu zahlen. Die Stornierung oder Abbruch eines Auftrags muss zwingend schriftlich an digitalsprung mitgeteilt werden.

7. Korrekturen und Zusatzleistungen

Grundsätzlich gilt eine fest definierte Anzahl von Korrekturschleifen, welche jeweils entsprechend an die Leistungen angepasst sind und dem Angebot oder Vertrag entnommen werden können.

Unvorhersehbarer Mehraufwand erfordert die gegenseitige Absprache, sowie eine schriftliche Vereinbarung und kann gegebenenfalls zur Nachberechnung der gesamten Auftragssumme führen. Beispielsweise, wenn während der Erbringung technischer Dienstleistungen unerwartet zusätzliche Arbeiten, wie die Neukonfiguration von Systemen oder die Implementierung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Hierzu zählen auch sonstige grundlegende Veränderungen in gestalterischer und technischer Hinsicht.

8. Kommunikationsregel

Bei fehlender Kommunikation durch den Kunden über einen Zeitraum von 30 Tagen behält sich digitalsprung das Recht vor, die Leistungserbringung bzw. Bearbeitung eines Auftrags im zeitlichen Umfang neu zu planen und die Erfüllung auf einen späteren Zeitpunkt zu terminieren. Ab einem Zeitraum von 60 Tagen fehlender Kommunikation, behält sich digitalsprung das Recht vor, die Leistungserbringung bzw. Bearbeitung eines Auftrags einzustellen und die Anzahlung einzubehalten.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Auftragssumme für die vertraglich festgeschriebene Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an den von digitalsprung gefertigten Arbeiten bzw. Produkten. Dies gilt für jeden Auftrag einzeln und nicht pauschal.

Nutzungsrechte an Arbeiten bzw. Produkten, die bei Beendigung der Leistungserbringung bzw. Bearbeitung des Auftrages oder eines Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich immer bei digitalsprung.

Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Generell steht digitalsprung jederzeit ein Auskunftsanspruch über die Nutzung und ihren Umfang zu.

In jedem Fall darf digitalsprung die von ihr entwickelten Produkte, Lösungen, Dienstleistungen oder sonstige Entwicklungen angemessen und branchenüblich signieren und im sinne der Eigenwerbung publizieren. Mit der Annahme des Angebots bzw. der Beauftragung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass digitalsprung im Impressum seiner Website als Verantwortlicher für die Webentwicklung des Onlineshops genannt wird und das Projekt auf der Website von digitalsprung als Referenz dargestellt werden darf.

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung auf Seiten von digitalsprung angefertigt werden, verbleiben bei digitalsprung. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Zu keinem Zeitpunkt schuldet digitalsprung in jeglicher Form Einsicht in die zum Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, sonstigen Aufzeichnungen, Datensätzen und Dokumenten.

10. Geheimhaltungspflicht

Der Kunde und digitalsprung behandeln Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige Einsichten in die Prozesse der jeweils anderen Partei zu jedem Zeitpunkt vertraulich.

Der Kunde und digitalsprung sichern zu, sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich mit Beginn der Arbeiten alle wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen, Vorlagen oder sonstigen notwendigen Informationen (nachfolgend Arbeitsunterlagen genannt) für die Leistungserbringung bzw. Bearbeitung des Auftrages durch digitalsprung mitzuteilen.

Alle Arbeitsunterlagen werden von digitalsprung sorgsam und streng vertraulichen behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.

Soweit der Kunde digitalsprung Vorlagen oder potentiell urheberrechtlich schützbares Marterial zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder sonstigen gestalterischen Prozessen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitwirkung bzw. Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und auf Anfrage umgehend im erforderlichen Umfang gegenüber digitalsprung erbracht werden. Entstehen dem Kunden hierbei Kosten, trägt er diese alleine und hält digitalsprung in jedem Fall davon frei.

12. Gewährleistung und Haftung digitalsprung

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der von digitalsprung erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen, wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. digitalsprung ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese während der Leistungserbringung bzw. Bearbeitung des Auftrages bekannt werden.

Der Kunde stellt digitalsprung von Ansprüchen Dritter frei, wenn digitalsprung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl dem Kunden ein Hinweis oder Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen vorliegt bzw. mitgeteilt wurden.

Die Anmeldung solcher Bedenken durch digitalsprung erfolgt unmittelbar nach deren bekannt werden in Textform an den Kunden. Erachtet digitalsprung für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit digitalsprung hierfür der Kunde die Kosten.

digitalsprung haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. digitalsprung haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

Auf Schadensersatz haftet digitalsprung – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle, Serverausfälle, Übertragungsstörungen, Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht werden oder wurden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und ist begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der in der Regel das Doppelte des Rechnungsbetrages für die betreffende Leistung nicht überschreitet, maximal jedoch 5.000,00 Euro.

Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbeschränkungen zugunsten von digitalsprung gelten nicht, soweit digitalsprung einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.

Die Haftung ist ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von digitalsprung. Soweit die Haftung von digitalsprung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von digitalsprung.

13. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Grundlegend gilt, der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Sofern ein Vertrag zusätzlich zu diesen AGB geschlossen wird, beinhaltet dieser eine fest definierte und genannte Vertragslaufzeit.

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von den Vertragsparteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Jede Kündigung muss schriftlich mitgeteilt werden.

14. Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von digitalsprung abtreten und nur, soweit die Interessen von digitalsprung dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

15. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz

digitalsprung ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Diese AGB und alle Beziehungen zwischen digitalsprung und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von digitalsprung zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. digitalsprung ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB bzw. der Vertrag im Übrigen wirksam.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

Heinsberg, November 2019

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